Streitvermeidung durch Testament
Zur Zeit des klassischen Roms gehörte es zur ungeschriebenen Pflicht des Bürgers, als erwachsener Mensch ein Testament zu errichten, um auf die Weise die Vermögensnachfolge zu regeln.
Testamentsvollstreckung
Wir planen im Sommer 2016 eine Vortragsreihe zum Thema Testamentsvollstreckung.
Stiftungsgründung – Warum diese für Unternehmer wichtig ist!
Am 6.4.2016 wird Herr Rechtsanwalt Christian Otto im Rahmen dieser Veranstaltung in der kunsthalle messmer einen Vortrag über die rechtlichen Vorgaben des Stiftungsrechts halten.
Der Erbe hat Schulden
Wer seinen Kindern etwas vererbt, wünscht sich natürlicherweise, dass die Kinder (oder andere zu Erben eingesetzte Personen) davon auch etwas haben.
Grundstücksbezeichnung im Testament
In Testamenten finden sich oft nur Bestimmungen über den Grundbesitz. Eine Bezeichnung von Erbquoten fehlt. Häuft steht dahinter die Vorstellung, dass mit der Verfügung über den Grundbesitz auch alles andere geregelt ist.
Ärger mit den Schwiegerkindern – Erbschaften und Schenkungen bei Ehescheidung
Mitunter leidet die familiäre Atmosphäre, wenn ein Kind sich einem Partner zuwendet, der nicht so recht in die Familie passen will. Das kann auch deswegen geschehen, weil der Eindruck entsteht, es wolle sich jemand „ins gemachte Nest“ setzen.
Brauchtumsabend der Narrenzunft Sendewelle Altdorf
Jetzt ist es wieder so weit: Unser Kanzleisenior, Dr. Klaus Märker, wird an den beiden traditionellen Brauchtumsabenden der Narrenzunft Sendewelle Altdorf am 23. und 30. Januar wieder in die Bütt steigen.
Anrechnung von Schenkungen auf die Erbschaft
In der Praxis bleiben fast alle Zuwendungen unberücksichtigt, es sei denn, es existiert eine entsprechende Vereinbarung oder Erklärung.
Pflichtteilsrecht der Enkelkinder
Das Pflichtteilsrecht ist ein Mindestanspruch des Berechtigten an einem Nachlass. Dieser Anspruch kann durch ein Testament nicht entzogen werden. Im deutschen Recht ist der Pflichtteil ein reiner Geldanspruch.
Schulden des Erblassers – Wann haftet der Erbe?
Der Erbe erhält nicht nur alles, was der Erblasser besaß, sondern es gehen auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers auf ihn über.