Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind rechtliche Kreationen, die etwa erst in den vergangenen 15 Jahren Eingang in die Rechtspraxis gefunden haben. Die Patientenverfügung – bisweilen auch fälschlich „Patiententestament“ genannt – ist eine vorweggenommene Anweisung an medizinisches Personal, in bestimmt umschriebenen (allerdings noch nicht akuten) Krankheitssituationen ärztliche Maßnahmen durchzuführen oder aber zu unterlassen. Bei diesen Situationen handelt es sich üblicherweise um solche lebensbedrohender Art.

In einer Vorsorgevollmacht wird für die geschilderten Situationen ein Vertreter bestimmt, der an Stelle des Betroffenen die entsprechenden Erklärungen gegenüber dem medizinischen Personal abgeben und sich weitergehend für alle sonstigen Belange des Betroffenen kümmern soll.

Eine Vorsorgevollmacht stellt somit die sinnvolle Ergänzung einer Patientenverfügung dar. Gleichzeitig kann durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht die Anordnung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht stellt also die Alternative zur Betreuung dar. Der Referent wird im Einzelnen aufzeigen, welche Inhalte Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten haben sollten und welche allgemeinen gerichtlichen Mitwirkungsbefugnisse zu beachten sind, wenn persönliche Anordnungen nicht getroffen worden sind.