Nicht immer besteht Übereinstimm
Ein Erbschein ist ein Zeugnis über ein Erbrecht. Benötigt wird ein solches Zeugnis in erster Linie für die Umschreibung von Grundbesitz auf die Erben, also zur Vorlage bei den Grundbuchämtern. Wer einen Erbschein benötigt, stellt oft fest, dass es sich um ein kompliziertes Verfahren handelt. Diverse Fragen sind zu beantworten und Standesurkunden sind zu beschaffen. Ist der Erbschein dann erteilt, so weißt er in die einzelnen Erben aus, wobei in der Regel die genauen Erbquoten angegeben werden.
Die im Erbschein angegebenen Erbquoten treffen aber nicht in allen Fällen eine Aussage über das, was die einzelnen Erben wirtschaftlich aus dem Nachlass erhalten. Beruht die Erbfolge auf dem Gesetz, stimmen Erbquote und wirtschaftliche Berechtigung in der Regel überein. Liegt aber eine testamentarische Verfügung vor, so richtet sich die wirtschaftliche Beteiligung nicht nach dem Inhalt des Erbscheins, sondern nach den Bestimmungen des Testaments.
Ein Beispiel: Der Erblasser hat im Testament verfügt, dass seine drei Kinder Erben zu gleichen Teilen seien sollen. Eine vorhandene Immobilie soll aber nur an eines der Kinder gehen. Meist wird zusätzlich bestimmt, ob und welcher Ausgleich erfolgen soll. Diese Anordnung ist dann allein für die wirtschaftliche Zuweisung maßgeblich. Die Kinder werden in diesem Beispielsfall im Erbschein als Erben zu je einem Drittel ausgewiesen, und alle Erben werden im Grundbuch eingetragen. Die Umsetzung der Bestimmung, der zufolge ein Kind die Immobilie allein erhalten soll, erfolgt in einem zweiten Schritt, nämlich in einer Erbteilungsvereinbarung. Dort werden dann auch die Werte erfasst. Im vorliegenden Fall würde also auch entschieden, ob und ggfs. in welcher Höhe ein Ausgleich zu leisten ist.