Vor- und Nacherbfolge – Eine Anordnung mit Tücken
In vielen Testamenten finden sich Anordnungen zur sogenannten Vor- und Nacherbfolge. Die Vorstellung geht dahin, den eigenen Nachlass über den eigenen Tod hinaus zu regeln.
Häufig liegt der Grund in einer familiär-persönlichen Situation des Erben. Vielleicht hat er eine Freundin, die dem Testierenden nicht gefällt, oder er ist kinderlos. Die Vor- und Nacherbfolge scheint hier ein geeignetes Instrument zu sein. Die Schwierigkeiten, welche die Vor- und Nacherbfolge bereitet, liegen aber weniger in der bloßen Anordnung, sondern in der praktischen Durchführung. Das machen sich die wenigsten Testierenden klar.
So bildet sich beim Eintritt des Vorerbfalles beim Vorerben ein Sondervermögen, bestehend aus denjenigen Vermögenswerten, die zur Vorerbschaft gehören.
Wie aber ist ein solches Vermögen zu kennzeichnen?
Das ist noch relativ einfach, wenn es sich um Grundbesitz handelt. Dort wird der Vorerbe zwar als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, zugleich wird aber ein sogenannter Nacherbenvermerk im Grundbuch angebracht.
Beim beweglichen Vermögen sind die Dinge schwieriger:
Wie soll erkennbar bleiben, welche Geldwerte dem Vorerben selbst gehört haben und welche zur Vorerbschaft gehören? Und wer soll über die Dauer der Vorerbschaft, also vielleicht über viele Jahre oder Jahrzehnte die Entwicklung dieser Vermögenswerte überwachen? Das Gesetz gibt dem vorgesehenen Nacherben zwar eine Reihe von Rechten. So muss der Vorerbe ein Verzeichnis über den Bestand der Vorerbschaft anlegen und es sind ihm bestimmte Formen der Anlage von Vermögenswerten vorgeschrieben. Faktisch aber muss dem Vorerben eine weitgehende Verfügungsmöglichkeit verbleiben, sonst hätte ja die Vorerbschaft keinen Sinn.
Wegen dieser Schwierigkeiten bei der Durchführung der Nacherbfolge sollte in jedem Einzelfall überlegt werden,
ob diese Anordnung wirklich sinnvoll ist. Meist lassen sich die Ziele, die der Testierende verfolgt, auch auf andere Weise und vor allem so umsetzen, dass sie auch tatsächlich zu realisieren sind.